Honorar und Leistungen
Allgemeines:
Die Vergütung der Leistungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder im Falle von homöopathischen Leistungen an dem Leistungsverzeichnis für klassische Homöopathie (LVKH).
Hieraus ergeben sich erfahrungsgemäß Kosten zwischen 60 bis 90 Euro pro Erstbehandungstermin.
Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Private Krankenversicherungen oder entsprechende Zusatzversicherungen können Heilpraktikerleistungen bis zur Höhe der jeweils geltenden GebüH, bzw. LVKH übernehmen.
Bitte Erkundigen sie sich bei ihrem Leistungsträger vor der Behandlung über entsprechende Erstattungsmöglichkeiten.
Meine Leistungen sind unabhängig von den Erstattungsmöglichkeiten sofort nach Leistungserbringung in bar zu entrichten.
Ein Kennenlerngespräch telefonisch oder individuell ist kostenfrei.
Externe Leistungen:
Externe Leistungen wie z.B. Laboruntersuchungen sind im Honorar nicht enthalten und sind gesondert an die Praxis oder den externen Leistungsträger zu entrichten.
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